Steuervorteile

Den Fliesenleger von der Steuer abzusetzen ist seit dem 1. Januar 2009 in Deutschland kein Problem mehr.

Denn es gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerksleistungen und somit können Sie als Privatperson für Modernisierung und Instandhaltung Ihres Wohneigentums bis zu 1200€ als Steuerbonus erhalten.

 

Ein Beispiel

Sie beauftragen uns mit der kompletten Sanierung Ihres Badezimmers und möchten zudem den alten Teppich im Wohnzimmer entfernen lassen um hier eine schicke Fliese verlegen zu lassen.

Unsere Handwerksrechnung würde sich auf 6000€ belaufen, so erhalten Sie vom Finanzamt 1200€ (20%) erstattet.

 

Ein weiteres Beispiel

Der Bodenbelag Ihrer Terrasse ist in die Jahre gekommen und Sie beauftragen uns mit der Modernisierung. Die alten Fliesen werden abgestemmt und die neuen verlegt.

Unsere Handwerksrechnung würde sich auf 1500€ belaufen, so erhalten Sie vom Finanzamt 300€ (20%) erstattet.

 

Was sollten Sie beachten?

 

Nur eine Förderung

Sie können nur einen Art der Förderung in Anspruch nehmen!

Zum Beispiel ist es nicht möglich, ein vom Staat gefördertes Darlehn der KFW in Anspruch zu nehmen und gleichzeitig den Steuerbonus zu erhalten.

 

Rechnungsstellung

Die Rechnung muss nach speziellen Richtlinien erstellt werden!

Um den Steuerbonus zu erhalten, muss die Rechnung des auszuführenden Unternehmens nach speziellen Richtlininien erstellt werden. Nicht jeder Fliesenleger kann Ihnen eine Rechnung erstellen worauf Sie auch wirklich den Steuerbonus erhalten. Genauso wie nicht jedes Fliesenlegerunternehmen genau über die speziellen Richtlinien für den Aufbau einer Rechnung, die dazu berechtigt einen Steuerbonus zu erhalten, bescheid weiß.

 
 

Service

Um das alles brauchen Sie sich bei uns wenig Gedanken machen!

 

Angebotserstellung mit Ausweisung des möglichen Steuerbonus

Wir errechnen Ihnen bereits bei der Angebotserstellung Ihres Bauvorhabens wieviel Steuerbonus Sie vom Finanzamt erhalten.

 

Rechnungserstellung nach den Kriterien des Finanzamtes, die zum Steuerbonus berechtigen

Wir erstellen Ihnen nach Abschluss Ihres Bauvorhabens eine Rechnung die Sie so mit Ihrer jährlichen Lohnsteuererklärung ans Finanzamt schiken können, um den Steuerbonus zu erhalten.

 

Merkblatt zum Ausfüllen der Lohnsteuererklärung

Um den Steuerbonus zu erhalten, müssen Sie noch in Ihrer Lohnsteuererklärung ein paar Kreuzchen setzen. Wo diese Kreutzchen gesetzt werden müssen zeigen wir Ihnen auf unserem Merkblatt zum Steuerbonus für Handwerksleistungen. 

Joomla SEF URLs by Artio