Fliesen-Lexikon

Begriff Definition

Im öffentlichen sowie gewerblichen Bereich müssen Fußböden an ihrer Oberfläche so beschaffen sein, dass sie rutschhemmend wirken. Solche, Unfällen vorbeugende, Anforderungen werden insbesondere an Fliesen und Natursteine im Öffentlichen bereichen gestellt, die folglich in Trittsicherheits-Bewertungsgruppen eingeteilt sind. Rutschhemmung bei Fliesen ist vor allem ein Thema im Öffentlichen Bereichen, jedoch sollte auch in Privatenwohnungsbau in Bereichen wo Rutschgefahr besteht (z.B. im Duschbereich) die Trittsicherheit nicht ausseracht gelassen werden.

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